Die Strategische Partnerschaft Sensorik e.V. (SPS) ist bemüht, ihre Internetseite (www.sensorik-bayern.de) im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von Februar bis Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung anhand folgender Prüfschritte: https://bitvtest.de/pruefverfahren/wcag-22-web und https://wave.webaim.org.
Aufgrund der Überprüfung ist der Internetauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind (noch) nicht barrierefrei:
- Verlinkte YouTube-Videos teilweise ohne Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3)
- Kontraste von Texten auf der Seite „Über uns“ noch nicht überall ausreichend (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3); momentan in Anpassung (bis Juli 2025)
- Die Eingabeunterstützung bei Formularen ist aktuell noch nicht ausreichend (WCAG-Erfolgskriterium 3.3); momentan in Anpassung (bis Juli 2025)
- Barrierefreiheit von PDF-Dateien: wir arbeiten daran, unsere PDF-Dateien barrierefrei anzubieten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien, insbesondere vor Juni 2025 erstellte, in barrierefreier Form vorhanden sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.03.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert.
Barriere melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.sensorik-bayern.de aufgefallen?
E-Mail: barrierefrei(at)sensorik-bayern.de
Strategische Partnerschaft Sensorik e.V.
Bayerisches Clustermanagement Sensorik
Franz-Mayer-Straße 1
93053 Regensburg
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.