Neue go-inno Richtlinie - Innovationsgutscheine beantragen

  • Fördermöglichkeiten im Bereich Hightech

Am 1. Januar ist die neue Richtlinie für das BMWi-Förderprogramm „go-inno“ in Kraft getreten. Bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine externe Beratung können von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit innovativen Ideen durch sogenannte „Innovationsgutscheine“ gedeckt werden.

Sie haben Interesse an einem Innovationsgutschein - wir unterstützen Sie. Melden Sie sich gerne bei uns (m.streller@sensorik-bayern.de). 

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