Anträge auf steuerliche Forschungszulage möglich

  • Fördermöglichkeiten im Bereich Hightech

Anfang des Jahres trat das neue Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Alle ‎Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, selbst forschen und entwickeln ‎‎(FuE) oder FuE-Aufträge vergeben, können auf Antrag eine Zulage erhalten. Um die ‎Folgen der Corona-Krise zu mildern, wurde die Forschungszulage von 2020 bis 2025 auf jährlich bis zu einer Million Euro verdoppelt. ‎Ab ‎sofort können forschende Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) Anträge stellen, um ihre FuE-Projekte steuerlich ‎fördern zu lassen. 

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