Anfang des Jahres trat das neue Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, selbst forschen und entwickeln (FuE) oder FuE-Aufträge vergeben, können auf Antrag eine Zulage erhalten. Um die Folgen der Corona-Krise zu mildern, wurde die Forschungszulage von 2020 bis 2025 auf jährlich bis zu einer Million Euro verdoppelt. Ab sofort können forschende Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) Anträge stellen, um ihre FuE-Projekte steuerlich fördern zu lassen.